von Dr. Klaus Tietje
Die Kirchengemeinde Wittlohe hütet in ihrem Archiv im Gemeindebüro im Pastorenhaus viele historische Akten aus der Zeit ab 1743. Im großen Brand 1742 in Wittlohe sind die Akten aus der Zeit davor leider verbrannt.
In einem Findbuch (Suchregister) kann man über den Inhalt des Archivs informieren.
Bei meinen familiengeschichtlichen Nachforschungen habe ich die 75 Meierbriefe von 1758 (1711) bis 1887 (zu finden unter der Signatur A 431 I und A 431 II) durchgesehen.
Die wichtigsten Daten habe ich in eine Access-Tabelle eingegeben. Die Datenblätter der Meierbriefe kann man im Internet unter dem folgendem Link zum herunterladen
http://www.genealogy.net/vereine/maus/datenbanken/Wittlohe-Kirchenarchiv_75_Meierbriefe_1721-1887.zip
Nach Öffnen der Zip-Datei mit einem Doppelklick sind dann unter der Hauptansicht > "Meierbriefe" > "Datensatz bearbeiten" die Datenblätter über die Meierbriefe einzusehen.
Die Bauern in unserer Gegend sind seit altersher nur Besitzer des Allodiums, das ist das bewegliche Gut (Vieh und Hausrat) und der Gebäude gewesen, während der Grund und Boden dem Meierherrn gehört wie hier bei uns in der Gegend der Kirche in Wittlohe, den von Behrs in Häuslingen oder der Struktur in Verden. Mit diesen Ländereien wurde jedes Mal der Sohn bzw. Schwiegersohn bemeiert von den Meierherren. Hierüber wurde eine Urkunde, der Meierbrief ausgestellt, der als sehr wichtige Besitzurkunde auf den Höfen z.T. bis heute noch aufbewahrt wird.
Aus diesen Meierbriefen können sich für Ahnenforscher wichtige Nachrichten über Vorfahren ergeben, die die nüchternen Daten aus den Kirchenbüchern lebendiger werden lassen.
Es wird in Wittlohe unterschieden zwischen den 10 Pfarrmeiern in Wittlohe, Otersen, Stemmen und 1 Meier (Hof Nr.7) in Hohenaverbergen , die ihre Abgaben dem Pastoren geben mußten und zum Lebensunterhalt des Pfarrers gedacht waren sowie den 3 Kirchenmeiern in Wittlohe und Otersen, deren Abgaben der Kirchengemeinde zum Unterhalt der Gebäude zugute kamen sowie den 2 Pfarrwitwenmeiern in Wittlohe, die ihre Abgaben an die Witwe des vorigen Pfarrer abzuliefern hatten. Die anderen Bauern in unseren Dörfern waren meierpflichtig an die von Behrs oder an die Struktur in Verden.
Es wurden auch einzelne Parzellen meierrechtlich an Bauern abgegeben, die anderen Grundherren meierrechtlich verpflichtet waren. So wurden z.B. 1786 die Halbmeier Bäßmann Otersen Nr.13 und Marquardt Otersen Nr.14 mit der sogenannten Weinwiese in der Otser Marsch bemeiert. Ihre Höfe waren meierrechtlich der Struktur in Verden pflichtig.
Die Meierbriefe der Höfe, die der Structur in Verden pflichtig waren, lagern im Kreisarchiv in Verden.
Wer Freude an der Ahnenforschung hat, kann aus den Verträgen ein lebendiges Bild über die Zeitumstände seiner Vorfahren gewinnen.