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  • Kirchenvorstandswahl 2024


    Sonja Butz-Georg

    SCHON JETZT VORMERKEN: KIRCHENVORSTANDSWAHL 2024

    Folgenden Text hat die Landeskirche in Hannover zur Kirchenvorstandswahl 2024 veröffentlicht. Wenn Sie Interesse an einer Kandidatur für unseren Kirchenvorstand haben, wenden Sie sich bitte an Pastor Wilhelm Timme oder die aktuellen KV-Mitglieder.

    Im nächsten Frühjahr wählen die Kirchengemeinden unserer Landeskirche ihre Leitungsgremien. Genauer gesagt: den Kirchenvorstand. Wahltag ist der 10. März 2024. Viele wichtige Entscheidungen zum Thema „Wie sieht kirchliches Leben bei uns vor Ort in Zukunft aus?“ wollen getroffen werden. Alle Mitglieder sind eingeladen, an den Wahlen mitzuwirken und so Kirche mitzugestalten. 

    Die Voraussetzungen dafür regelt das aktualisierte Kirchenvorstandsbildungsgesetz (KVBG), das die Landessynode 2022 beschlossen hat. Es enthält zahlreiche Neuregelungen, um die Stimmabgabe für die Wahlberechtigten zu erleichtern und die Wahlabläufe für die Kirchengemeinden zu vereinfachen und die Übernahme von Leitungsaufgaben durch junge Menschen zu fördern: 

    So kann nun jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied für den Kirchenvorstand kandidieren, welches zu Beginn der Amtszeit des neuen Kirchenvorstands (also am 1. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit fünf Monaten zur Gemeinde zählt. Und wählen dürfen alle, die am 10. März 2024 mindestens 14 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören. 

    Die Kirchenvorstandswahl 2024 bietet erstmals neben der Allgemeinen Briefwahl auch die Möglichkeit, online an der Wahl teilzunehmen: Die Onlinewahl findet von Anfang Februar bis zum 3. März 2024 statt. Alle Unterlagen für Brief- und Onlinewahl versendet ein Dienstleister im Auftrag der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers direkt an die Wahlberechtigten. Um Herstellung und Versand der Wahlunterlagen müssen sich die Kirchengemeinden nicht kümmern. Gemeinden können - zusätzlich zur Briefwahl und Onlinewahl - eine Urnenwahl durchführen, wenn sie dies möchten. 

    Weitere Erleichterungen für die Kirchengemeinden: Die Mindestzahl der zu wählenden Personen in einem Kirchenvorstand liegt nun bei drei. Die Wahlvorschläge brauchen nicht mehr zehn Unterstützerunterschriften und können jederzeit bis 10. Oktober 2023 beim Kirchenvorstand eingereicht werden. Außerdem entfällt eine Auslegung der Verzeichnisse der Wahlberechtigten sowie die Pflege der Verzeichnisse. Auch die Erfassung der Wahlaufsätze und die Erstellung der Druckvorlage für die Stimmzettel erfolgt zentral. 



Losung

21.11.2024

Wer im Finstern wandelt und wem kein Licht scheint, der hoffe auf den Namen des HERRN!

Jesaja 50,10  

Wanderstab Ausgaben

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04238 - 493
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