

Termin erstellt von Sonja Butz-Georg
Der Diakonieausschuss lädt zu einer Informationsveranstaltung zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung ein.
Referentin: Janna Philipps, Landkreis Verden, Verwaltungsdienst Veterinärdienst und Gesundheit
Unfall, Krankheit oder das Alter können dazu führen, dass eine erwachsene Person vorübergehend oder auf Dauer ihre Angelegenheiten teilweise oder vollständig nicht mehr ohne Hilfe regeln kann. Durch die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung wird für diesen Fall eine Vertrauensperson (Betreuer) vom Gericht bestellt. Mit einer Betreuungsverfügung kann die betroffene Person seinen Willen dazu äußern.
Mit einer wirksamen Vorsorgevollmacht kann jeder Erwachsene ein Betreuungsverfahren vermeiden und seine Vertretung bei rechtlichen Angelegenheiten in persönlichen Bereichen eigenständig regeln. Die Bevollmächtigung hat Vorrang vor einem Betreuungsverfahren. Mit einer schriftlichen Bevollmächtigung kann eine geschäftsfähige Person eine Vertrauensperson mit der Wahrnehmung ihrer Angelegenheiten beauftragen.
Mit einer Patientenverfügung kann ein Erwachsener für den Fall, dass er selbst seinen Willen nicht mehr äußern kann, festlegen, welche medizinische Behandlung er in einer kritischen Krankheitssituation wünscht oder auch nicht wünscht. Sie ist schriftlich zu formulieren. Die erforderliche Unterschrift sollte regelmäßig erneuert werden, um den aktuellen Willen deutlich zu machen.
Im Gemeindehaus ist eine Nasenmaske bis zum Platz zu tragen; dann kann die Maske abgenommen werden.
Der Eintritt ist frei!
Losung
19.04.2025
Wanderstab Ausgaben
Kontakt
Pfarrbüro Kirchengemeinde Wittlohe
Stemmener Strasse 20
27308 Kirchlinteln
04238 - 493
kg.wittlohe@evlka.de
Öffnungszeiten:
Dienstag 16:00-18:00 Uhr
Donnerstag 10:00-12:00 Uhr
Spenden für die Kirchengemeinde:
Kirchenamt Verden IBAN DE90 291 526 700 010 032 563 "Stichwort Wittlohe"